Verlustscheinverwertung
Verlustscheine sind wie Rotwein, je älter je besser!
Die Erfahrung zeigt , dass Verlustscheine nicht wertlos sind aber häufig wie etwas Wertloses behandelt werden. Verlustschein bedeutet, die Forderung ist momentan nicht einbringbar, dass bedeutet aber nicht, dass die Forderung für immer uneinbringbar ist.
Wir bearbeiten Verlustscheine auf reiner Erfolgsbasis. Dies bedeutet für Sie nur Kosten, wenn wir erfolgreich für Sie arbeiten. Kein Erfolg, keine Kosten, eine typische win-win- Situation.
Ob ein Schuldner wieder zahlungsfähig wird, wird durch uns regelmässig überprüft und bei einer Erfolgsaussicht werden die notwendigen Schritte sofort eingeleitet.
Im übrigen besteht seit 1. Januar 1997 bei Verlustscheinen eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Dies bedeutet dass alle Verlustscheine, die vor dem 1. Januar 1997 ausgestellt worden sind, 2017 verjähren. Übergeben Sie uns Ihre Verlustscheine und wir trennen die Spreu vom Weizen.
Nehmen Sie uns beim Wort.
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Verlustschein Inkasso
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Mahnung
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Betreibung
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Fortsetzung
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Pfändung
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Verlustschein
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Konkursandrohung
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Konkursbegehren
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Konkurseröffnung
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Konkursverlustschein